Neues Dekret zum Thema Rente …
am 24. April 2025
Neues Dekret zum Thema Rente …


Der Vorruhestand kann mit dem aktiven Ruhestand kombiniert werden, wobei die Rentenerhöhungen für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit gewährt werden. So erhöht sich die Vorruhestandsrente von 45 % der Vollrente bei einer Verspätung von einem Jahr auf 55 % bei einer Verspätung von zwei Jahren, 65 % bei einer Verspätung von drei Jahren, 80 % bei einer Verspätung von vier Jahren und 100 % bei einer Verspätung von fünf oder mehr Jahren. Für Selbstständige beträgt der Prozentsatz 75 %, wenn die Verzögerung zwischen einem und drei Jahren liegt, während er ab dem vierten Jahr 100 % beträgt. Allerdings kann nicht jeder Selbstständige diese Verbesserung in Anspruch nehmen; dazu muss er eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, z. B. muss er mindestens einen Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten eingestellt haben oder einen neuen Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag einstellen, der in den zwei Jahren vor Beginn des aktiven Ruhestands kein Arbeitsverhältnis mit dem Selbstständigen hatte.



Quelle: Kanzlei Perez Alonso