RA Susann Jakowatz informiert: NAGELLACK IST KEIN GRUNDPRODUKT ..!!!

am 13. April 2020

GRUNDPRODUKTLISTE: NAGELLACK IST KEIN GRUNDPRODUKT …

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Die Coronavirus – Pandemie hat dazu geführt, dass praktisch die gesamte Bevölkerung eingesperrt ist, und eines der wenigen Dinge die ein Einzelner tun kann, ist einkaufen gehen.

Man kann aber nicht jeden Morgen „Brötchen holen gehen“.

In diesem Sinne hat die Guardia Civil eine Liste von Grundbedürfnissen

(Lebensmittel, Non-Food – Produkte und Dienstleistungen)

veröffentlicht, die es den Menschen ermöglicht auf die Straße zu gehen, ohne mit einer Geldstrafe belangt zu werden.

In den letzten Tagen haben die Polizei und die Guardia Civil Bußgelder gegen Bürger verhängt, die Schokolade oder Nagellack kaufen wollten.

Andere taten sogar so, als ob sie einkaufen gehen würden.

Es ist jetzt klar für welche Produkte man in den Supermarkt gehen kann.

GRUNDPRODUKTE:

Lebens – und Futtermittel

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1. Frisches Fleische

2. Geflügelfleisch

3. Wildfleisch

4. Kaninchenfleisch von Haus – und Zuchtwild

5. Fleisch Derivate

6. Fisch und deren Derivate

7. Meeresfrüchte, Krusten – und Weichtiere und deren Derivate

8. Eier und Eiprodukte.

9. Milch und Derivate.

10. Öl und andere Speisefette.

11. Getreide.

12. Hülsenfrüchte.

13. Knollen und Derivate.

14. Mehl und Derivate.

15. Gemüse und Grünzeug.

16. Früchte und Derivate.

17. Natürliche Süssungsmittel und Derivate.

18. Sossen und Gewürze.

19. Kaffee und andere anregende Lebensmittel und Derivate.

20. Tier – und Gemüsekonserven.

21. Fertiggerichte, Diät und diätische Produkte.

22. Wasser und Eiswürfel.

23. Eiscreme.

24. Nicht alkoholische Getränke.

25. Akoholische Getränke.

26. Zusatsstoffe.

 

NICHT – LEBENSMITTELPRODUKTE :

1. Medikamente und medizinische Geräte

2. Parfümerie, Kosmetika und Hygieneprodukte.

3. Düngemittel und Haushaltsdünger.

4. Blumen, Pflanzen und Samen für den Hausgebrauch.

5. Pestizide für den häuslichen Gebrauch.

6. Lösungsmittel, Klebstoffe, Farben, Lacke oder ähnliches.

7.Waschmittel und Haushaltsreinigungsmittel.

8. Instrumente, Material für Optik, Fotographie, Uhrmacherrei, und Musik.

9. Werkzeuge, Besteck, Silberwaren und andere übliche Metallgegenstände für den häuslichen Gebrauch.

10. Elektrisch – und elektronische Apparate, Computerausrüstung und Software für den Hausgebrauch.

11. Feuerzeuge und Streichhölzer.

12. Brennstoffe.

13. Gasflaschen.

14. Wohnungen.

15. Bücher, Zeitschriften und Zeitungen.

16. Didaktisches und schulisches Material.

 

DIENSTLEISTUNGEN:

1. Wasser -, Strom-, Gas- und Wärmeversorgung.

2. Wohnungsmiete.

3. Gesundheitsdienste: Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Tierärzte.

4. Pflege – und Wohndienste für ältere oder behinderte Menschen.

5. Öffentliche Verkehrsmittel.

6. Komunikation: Post-, Telefon-, Telegrafen-, und andere Telekomunikationsdienste, die sich direkt auf die Bereitstellung von Diensten zur allgemeinen Nutzung auswirken.

7. Wäschereien und Chemische Reinigungen.

8. Reinigungsdienste und Müllabholung.

9. Bank – und Finanzdienstleistungen.

10. Versicherungen.

11. Reparatur-, Wartungs- und Garantieleistungen für die aufgeführten Güter und Dienstleistungen, die ihrer Art nach erforderlich sein können.

12. Dienste der Informationsgesellschaft.

Eure Fragen:

Jetzt werden sich einige die Frage stellen, wie jetzt, ich darf mir wehrend des Alarmzustandes eine Wohnung kaufen?

Ja, der Kauf eine Immobilie ist derzeit nicht verboten, nur di facto unmöglich umzusetzen, da einige der Schritte die nötig sind um einen Kauf abzuwickeln, durch den Alarmzustand nicht realisierbar sind.

Und andere werden sich fragen da steht doch unter Dienstleistung „Wohnungsmiete“?? Was passiert, wenn mein Mietvertrag jetzt ausläuft? ……  Darf ich mir eine Wohnung mieten?

Die Dienstleistung der „Wohnungsmiete“ bezieht sich hierbei auf das schon bestehende Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, in dem Zusammenhang hat der königliche Erlass zur Erklärung des Alarmzustandes die Aussetzung der Verjährungs- und Ablauffristen aller Handlungen und Rechte festgelegt, so dass diese für die Dauer des Alarmzustandes und gegebenenfalls für beschlossene Verlängerungen ausgesetzt werden.

Das bedeutet, dass der Mietvertrag nicht auslaufen kann und der Vermieter den Mieter aus diesem Grund und während des Alarmzustandes nicht kündigen kann.

 

Darf ich mir eine neue Wohnung mieten?

Es versteht sich, dass während des Alarmzustandes die legalen Geschäfte des Miet- und Pachtvertrages ausgesetzt sind und erst dann wieder aufgenommen werden, sobald die Alarmsituation aufgehoben wird, also nein, dürfen sie nicht.

Das gleiche gilt auch für die Vermietung.

 

Darf ich umziehen?

Nein, auch das ist nicht erlaubt.

 

Was passiert, wenn ich meine Miete nicht zahle?

Solange die Regierung keine konkreten Maßnahmen formuliert und festlegt, kann der Eigentümer im Falle der Nicht Zahlung die Miete einfordern.

 

Dennoch appelliere ich an den Verstand beider Parteien und dränge auf eine Einigung über die Mietzahlungen, wenn auch auf vorläufiger Basis, während dieser außergewöhnlichen Zeit, damit sowohl Vermieter als auch Mieter den geringsten Schaden erleiden.

Mit freundlichem Gruss

S. Jakowatz

 

Quelle: Rechtsanwältin Susann Jakowatz  E-Mail: sujabogada@gmail.com

 

 

 

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