Vorsicht bei der Buchung einer Ferienwohnung …

am 25. Februar 2025

Vorsicht bei der Buchung einer Ferienwohnung

als „Zweitwohnsitz“ oder für die Saison…..

Anders als bei den Mietverträgen von Erstwohnsitzen (und sofern nicht anders vereinbart) hat der Mieter kein einseitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Mieter verpflichtet sich daher, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu erfüllen, und muss daher die Miete bis zum Ende zahlen, auch wenn er aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht auf die Kanarischen Inseln kommen kann, um die gemietete Wohnung zu nutzen…..

Kanzlei Perez Alonso


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