Zwei Mieter in San Sebastián wurden zwangsgeräumt …

Zwei Mieter in San Sebastián wurden zwangsgeräumt, nachdem sie wegen eines Kakerlakenbefalls die Mietzahlungen eingestellt hatten.
Das Gericht erster Instanz von San Sebastián hat die Räumung zweier Mieter aus einem Haus in der Hauptstadt von Gipuzkoa wegen fortgesetzter Nichtzahlung der Miete angeordnet und sie zur Zahlung von 24.368 Euro an den Eigentümer verurteilt, zusätzlich zu der gesamten Miete, die bis zur Übergabe des Objekts weiterhin anfällt.
Das Urteil vom 23. Juni sieht es als erwiesen an, dass die Mieter im Januar 2024 die Mietzahlungen eingestellt haben. Obwohl der Vermieter zunächst eine Forderung von über 25.000 Euro geltend machte, reduzierte der Richter den Betrag letztendlich, nachdem er zu dem Schluss gekommen war, dass einige der auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) basierenden Mieterhöhungen nicht durchsetzbar waren, da sie, entgegen den Bestimmungen des Mietvertrags und des Gesetzes über städtische Mietverhältnisse, nie schriftlich mitgeteilt worden waren.
Während des Verfahrens wehrten sich die Mieter gegen die Räumung und argumentierten, dass die Wohnung aufgrund eines Kakerlakenbefalls unbewohnbar gewesen sei und dass sie einen Kühlschrank ersetzen und eine Waschmaschine reparieren mussten. Ihrer Ansicht nach rechtfertigten diese Umstände die Nichtzahlung der Miete und erlaubten es ihnen, einen Teil der Schulden zu begleichen.
Der Richter wies diese Argumente jedoch zurück. Im Urteil heißt es, es sei nicht nachgewiesen worden, dass das Objekt unbewohnbar geworden sei oder ein anhaltender Schädlingsbefall die normale Nutzung verhindert habe. Vielmehr betont das Urteil, dass das einzige vorgelegte Dokument bestätige, dass bereits ein Schädlingsbekämpfungsdienst durchgeführt worden sei und dass es keine Aufzeichnungen darüber gebe, dass die Mieter den Vermieter aufgefordert hätten, ein bestehendes Problem zu beheben.