04.08.2020: Schutzmaskenpflicht erweitert ..!!!

am 4. August 2020

04.08.2020: Schutzmaskenpflicht erweitert …

In Bezug auf die Verwendung der Nase-Mund-Schutzmaske hat die kanarische Regierung am gestrigen Abend beschlossen, das ab sofort in folgenden Fällen das Tragen einer Schutzmaske obligatorisch ist:
– Auf öffentlichen Straßen und im Freien, sofern die Einhaltung eines zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
– In geschlossenen oder öffentlich zugänglichen Räumen, unabhängig von der Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern.
– Die Eigentümer von Einrichtungen, Räumen und Räumlichkeiten müssen die Einhaltung dieser Verpflichtungen gewährleisten und den empfohlenen Sicherheitsabstand in ihren Einrichtungen mithilfe von Schildern festlegen.
Verwendung von Schutzmasken in Hotels und Restaurants:
– In den geschlossenen Räumen von Hotel- und Restaurantbetrieben, einschließlich Bars und Cafeterias, ist die Verpflichtung zur Verwendung der Maske in geschlossenen Räumen nur zum Zeitpunkt der Aufnahme von Speisen oder Getränken ausgeschlossen. In den Freiflächen dieser Einrichtungen ist die Verpflichtung zur Verwendung der Maske ausgeschlossen, solange die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Nicht-Mitbewohnern eingehalten wird.
Richtige Verwendung der Maske:
-Die korrekte Verwendung der Maske ist obligatorisch, vorzugsweise hygienisch und wiederverwendbar, und muss Nase und Mund jederzeit vollständig bedecken. Ebenso muss es angemessen an Nase und Kinn angepasst werden, um das Ausstoßen von Atemsekreten in die Umwelt zu verhindern.
-Die Verpflichtung, eine Maske zu tragen, ist in den in Artikel 6.2 des Royal Decree Law 21/2020 vom 9. Juni vorgesehenen Fällen über dringende Maßnahmen zur Prävention, Eindämmung und Koordinierung zur Bewältigung der durch COVID verursachten Gesundheitskrise nicht erforderlich -19.
Empfehlung bei Treffen von Nicht-Mitbewohnern:
-Die Verwendung einer Maske wird in offenen und geschlossenen privaten Räumen empfohlen, wenn Treffen von Personen aus verschiedenen Koexistenzzentren abgehalten werden.
Andere Maßnahmen
-Der EZB-Rat stimmte auch zu, andere Maßnahmen des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020 anzupassen, beispielsweise in Bezug auf Sicherheitsabstände. Die durch das Royal Decree Law 21/2020 vom 9. Juni festgelegte Maßnahme zur Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern muss auf öffentlichen Straßen, in Außenräumen und in allen Bereichen eingehalten werden.
Sicherheitsabstände und Tischbelegung im Innenbereich für max. 10 Personen:
-Bei den Restaurantaktivitäten muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen oder Tischgruppen sowie in der Bar zwischen Kunden oder Gruppen eingehalten werden. Die maximale Belegung pro Tisch oder Gruppe von Tischen in Innenräumen beträgt zehn Personen. In jedem Fall müssen die Betriebe den oben genannten Abstand ordnungsgemäß kennzeichnen.
Maßnahmen für Touristenunterkünfte:
In der Cafeteria und im Restaurant werden die für den Restaurantdienst festgelegten Maßnahmen angewendet, und wenn eine Dienstleistung in Form eines Buffets erbracht wird, die spezifischen Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen, die zur Gewährleistung angemessen sind Zu jeder Zeit, wenn die Kunden eine Maske verwenden, die Handreinigung einhalten, den physischen Abstand von 1,5 Metern zwischen Nicht-Mitbewohnern einhalten und die maximal zulässige Kapazität strikt einhalten.
Alkoholkonsum und Verkauf alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen untersagt:
Darüber hinaus wurde den zuvor getroffenen Vereinbarungen ein Abschnitt über die Bedingungen für die Entwicklung bestimmter Aktivitäten hinzugefügt, der sich auf den Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen auswirkt und der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 9/1998 sanktioniert wird.
Hallo Gran Canaria

 


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