Kanzlei Perez Alonso … Achtung Mieter … Das trifft die Makler echt hart …

Achtung Mieter: Maklerkosten trägt jetzt auch bei Zeitmietverträgen der Vermieter  ..!!! 
Seit dem 8. Oktober 2026 gilt das Königliche Gesetzesdekret 29/2026. Es dehnt den Mieterschutz auf Zeitmietverträge (alquiler de temporada) und auf die Vermietung einzelner Zimmer aus. Makler- und Vertragskosten dürfen dem Mieter grundsätzlich nicht mehr berechnet werden (bisher galt das nur für Mietverträge über den Hauptwohnsitz). Damit diese Regelung nicht umgangen wird, sagt das Gesetz dass eine Umbenennung in „Verwaltungs-“ oder „Bearbeitungsgebühr“ nichts daran ändert; zusätzliche, freiwillige Leistungen darf der Mieter nur zahlen, wenn er sie ausdrücklich schriftlich bestellt hat.
Nicht betroffen sind aber Ferienvermietungen nach dem Tourismusrecht (Art . 5 LAU., bis maximal 31 Tage).
Das Dekret ist in Kraft, muss aber noch vom spanischen Parlament bestätigt werden.
Eure Kanzlei Pérez Alonso, Playa del Inglés,