Mieter wegen eines Kakerlakenbefalls gekündigt … 

Einer Vermieterin gelingt es, ihre Mieter wegen eines Kakerlakenbefalls zu kündigen … 
Man weiß nie, was man in einem Haus vorfindet, und in diesem Fall führte das Ergebnis zu einer Kakerlakenplage und üblen Gerüchen, die einen Hausbesitzer vor Gericht brachten.
Die Gerichte haben nun bestätigt, dass die Vermieterin ihr Eigentum zurückerhalten kann, da sie der Ansicht sind, dass die Mieter einen unhygienischen Zustand geschaffen haben, der den Rest des Gebäudes beeinträchtigt hat. Dies ist ein im städtischen Mietrecht vorgesehener Grund für die Kündigung eines Mietvertrags.
Dem Urteil zufolge dauerte der Konflikt mehrere Jahre. Der Eigentümer beschwerte sich, dass die Mieter Müll anhäuften, üble Gerüche verbreiteten und in den frühen Morgenstunden Lärm und Musik zur Ruhe brachten.
Eines der gravierendsten Probleme während des Verfahrens war jedoch der massive Kakerlakenbefall im Gebäude. Die Eigentümergemeinschaft beauftragte sogar eine Schädlingsbekämpfungsfirma mit der Bekämpfung des Befalls, doch nur wenige Tage später tauchten die Insekten sowohl in den Gemeinschaftsräumen als auch in anderen Wohnungen wieder auf.
Die im Verfahren vorgelegten Berichte wiesen darauf hin, dass die Hauptursache des Schädlingsbefalls in der von den Mietern bewohnten Wohnung lag. Weiterhin heißt es im Urteil, dass die Bewohner die Desinfektionsmaßnahmen behinderten, indem sie den Zugang zu mehreren Räumen der Wohnung verweigerten und sich weigerten, die Räumlichkeiten vorübergehend zu verlassen, um die notwendige Behandlung zu ermöglichen.
Sowohl das Gericht erster Instanz als auch anschließend das Provinzgericht kamen zu dem Schluss, dass die Umstände schwerwiegend genug seien, um die Kündigung des Mietvertrags zu rechtfertigen.