Neue Steuer für Einwegflaschen aus Plastik … Kanzlei Perez Alonso ..!!!
am 24. Juni 2020
Neue Steuer für Einwegflaschen aus Plastik …
Ab Juli 2020 in ganz Spanien.
Bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte, wie Besteck und Strohhalme, dürfen nach Juli 2021 nicht mehr vermarktet werden, und die kostenlose Verteilung von Bechern und Lebensmittelbehältern soll ab 2023 verboten werden.
Die Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen wird 0,45 Euro pro Kilogramm Verpackung betragen und ist nach Angaben der Regierung vergleichbar mit dem, was andere europäische Länder wie Großbritannien oder Italien planen. Sie wird indirekter Natur sein und auf die Herstellung, die Einfuhr oder den Erwerb Innerhalb der EU von Einweg-Kunststoffbehältern erhoben, die auf dem spanischen Markt verwendet werden sollen.
Laut der Regierung setzt Spanien mit diesem Gesetzespaket, das einen königlichen Erlass über die Abfallentsorgung enthält, die EU-Richtlinien über Abfälle und Einwegkunststoffe in spanisches Recht um.
Hinsichtlich der Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen argumentiert die Regierung, dass diese entsprechend den Empfehlungen der Europäischen Kommission eingeführt wird, die der Ansicht ist, dass Spaniens Einnahmen aus der grünen Besteuerung unter dem EU-Durchschnitt liegen (im Jahr 2017 machten diese Einnahmen 1,83% des BIP aus, verglichen mit dem EU-Durchschnitt von 2,40%. Mit dieser Steuer von 0,45 Euro pro Kilogramm Verpackung rechnet die Regierung mit rund 724 Millionen Euro pro Jahr.
Zu den Einweg-Kunststoffprodukten, die von dem Gesetz betroffen sind, das jetzt beginnt, verarbeitet zu werden, gehören Getränkebecher, Verschlüsse, und Lebensmittelbehälter, wie z.B. Schachteln, mit oder ohne Deckel. Ab dem 1. Januar 2023 soll ihre kostenlose Verteilung verboten werden, d.h. es wird notwendig sein, für jedes an den Verbraucher gelieferte Kunststoffprodukt eine Gebühr zu erheben und diese auf der Verkaufskarte zu differenzieren. Ziel ist es, ihre Vermarktung bis 2026 im Vergleich zu 2022 zu halbieren; im Jahr 2030 soll der Rückgang 70% im Vergleich zu 2022 erreichen. Die Verwendung anderer Materialien als Alternativen zu Kunststoff für die Herstellung dieser Produkte sollen gefördert werden.
Nach dem Text des Vorentwurfs soll das Inverkehrbringen bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte, für die es bereits Alternativen aus anderen Materialien gibt, ab dem 3. Juli 2021 verboten werden. Dazu gehören Wattestäbchen, die nicht für den sanitären Gebrauch bestimmt sind; Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen); Teller; Trinkhalme und Rührstäbchen; Behälter, Becher, Deckel für Speisen und Getränke aus expandiertem Polystyrol. Kosmetika und Reinigungsmittel, die absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe enthalten, werden auch verboten.
Um die Verwendung von abgefülltem Wasser zu reduzieren, fördern die Behörden die Verfügbarkeit von Trinkwasserquellen und liefern es in wiederverwendbaren Behältern. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abfallgesetzes müssen Gastwirte ihren Kunden die Möglichkeit bieten, kostenlos und ergänzend zum Angebot des Betriebes Wasser ohne Flaschen zu konsumieren, „sofern das Rathaus oder das Unternehmen, das das Wasser liefert, garantiert, dass es für den menschlichen Verbrauch geeignet ist“.
Ab dem nächsten Jahr ist die Vernichtung von unverkauften Überschüssen nicht verderblicher Produkte wie Textilien, Spielzeug, Elektrogeräte u.a. verboten, es sei denn, diese Produkte müssen nach anderen Vorschriften vernichtet werden.
Auf der anderen Seite wird die so genannte programmierte Veralterung bekämpft, indem die Forschung zur Entwicklung von Produkten mit einer längeren Lebensdauer gefördert wird.
Nach Angaben der Regierung verfolgt der Gesetzesentwurf über Abfälle zwei Hauptziele. Einerseits die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, indem der Einsatz von Ressourcen und die Erzeugung von Abfall und dessen Auswirkungen auf die Umwelt reduziert werden. Andererseits soll verhindert werden, dass Kunststoffe in die Natur, insbesondere in die Gewässer gelangen.
Andererseits wird die Aufgabe von Abfällen als sehr schwerwiegender Verstoß betrachtet, und es werden Geldstrafen festgelegt, die je nach Gefährlichkeit dieser Abfälle für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis zu 2 Millionen Euro betragen können.
https://www.economistjurist.es/…/nuevo-impuesto-especial-s…/
https://www.elmundo.es/…/06/02/5ed64172fc6c832d528b45ca.html
https://cincodias.elpais.com/…/econo…/1591095616_616122.html