Neues aus der Immo – Welt … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 18. Februar 2021

▶️ FRAGE: Sehr geehrter Herr RA. Pérez, wir träumen schon lange vom Kauf einer Immobilie auf Gran Canaria. Was kann alles schief gehen mit einem Immobilienkauf? Was für Probleme oder Schwierigkeiten können beim Erwerb einer spanischen Immobilie auftreten? Wie kann ich sicher sein, dass alles gut gehen wird?
▶️ ANTWORT: In der Tat kann Einiges passieren, zum Beispiel, folgendes:
1. Man hat eine Anzahlung gemacht, und einen Reservierungsvertrag unterschrieben, aber derjenige der das Geld erhalten hat ist nicht der Eigentümer, sondern ein Betrüger.
2. Man hat einen Vorvertrag auf Spanisch unterschrieben, den man nicht wirklich verstanden hat, und dessen Klauseln uns erheblich schaden.
3.- Die Immobile hat Belastungen oder Schulden bei der Gemeinde oder bei der Eigentümergemeinschaft, oder eine Pfändung des Finanzamtes, für die der Käufer haftet.
4. Die Immobile ist teilweise oder gänzlich illegal gebaut worden, und es droht sogar der Abriss.
5. Die Eigentümergemeinschaft hat ernsthafte Probleme (Prozesse, Probleme mit dem Pool, Probleme mit der Bausubstanz des Gebäudes, usw.), die dem Käufer viel Ärger und Kosten bringen werden.
6. Die baurechtlich genehmigten Nutzung der Immobilie stimmt mit der vom Käufer geplanten Nutzung nicht überein.
7. Die Immobile ist im Grundbuchamt oder im Kataster garnicht, oder falsch, eingetragen.
8. Die Immobile ist (touristisch) vermietet.
9. Die Immobile hat keinen Wasser- oder Stromanachluss aufgrund von juristischen Problemen.
10. Der Käufer muss die ganze elektrische Installation ändern, weil der „boletín eléctrico“ fehlt und der bestehende Vertrag alt ist.
11. Der Verkäufer weigert sich, trotz Reservierung, beim Notar zu verkaufen. Oder er kann es nicht, weil es Probleme mit einer Erbschaft gibt.
12. Der Makler oder der Verkäufer verlangen eine gewisse Summe „schwarz“.
13. Der Verkäufer zahlt die Bodenwertzuwachssteuer aus dem Verkauf nicht, und die Gemeinde fordert die Zahlung dann vom Käufer.
14. Die Immobile ist im schlechten Zustand, oder die Möbel sind verschwunden, oder dem Käufer wurden Mängel verschwiegen.
15. Man kann nicht persönlich auf die Insel kommen, um den Notartermin wahrzunehmen, die Anzahlung oder die Kaufmöglichkeit drohen verlorenzugehen.
16. Die Parteien und die Makler streiten darüber, ob Käufer oder Verkäufer den Makler zahlen muss.
17. Die Vollmacht vom Vertreter des Verkäufers ist nicht richtig, nicht ausreichend, oder sogar ungültig. Oder der Vertreter des Verkäufers hat sie noch nicht erhalten.
18. Der Verkäufer will die Wohnung erstz wei Monate nach dem Verkauf übergeben.
19. Die Immobilie stammt aus einer Erbschaft, also der Käufer haftet für die Richtigkeit der Besteuerung der Erbschaft.
20. Der Verkäufer will im endgültigen Vertrag Klauseln einfügen, die im Vorvertrag nicht vorgesehen waren.
▶️ Wie verhindert man diese Probleme? Ganz einfach:
A) Beeilt Euch nicht allzu viel mit dem Kauf. Nehmt Euch die nötige Zeit um alles gut zu überlegen bzw. Zu kontrollieren. Lasst Euch vom Verkäufer nicht unter Druck setzen.
B) Holt Euch immer einen Anwalt, der Euch „vom Anfang an“ unterstützt, auch wenn Ihr bereits einen Makler habt und auch wenn der Kaufvertrag notariell erteilt werden soll.
C) Akzeptiert keine Schwarzzahlungen.
▶️ Eine Immobilie kauft man nicht jeden Tag, der Erwerb setzt die Investition einer nicht unerheblichen Summe voraus. Die Sicherheit hat deshalb oberste Priorität, nichts darf schief gehen. Wenn aber Ihr alles richtig macht, ist das spanische Immobilienrecht für den Käufer echt „bombensicher“. Ihr werdet also dann relaxen und Eure spanische Immobilie geniessen können, für deren Erwerb Ihr so hart gearbeitet und so lange gespart habt.

Radio PrimaVera

Jetzt läuft
TITLE
ARTIST

Background