Rechtliches in Sachen Maskenpflicht … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 28. Juli 2020

Rechtliches in Sachen Maskenpflicht …

📌 Wennn ein Kunde oder Gast in einer Bar, in einem Restaurant oder in einem Geschäftslokal in Spanien die Maske nicht trägt, begeht er (nicht der Inhaber des Geschäftes) eine Ordungswidrigkeit. 100 € Strafe.

📌 Der Inhaber des Geschäftes soll dafür sorgen, dass da die Regeln und die Distanzen eingehalten werden. Er und seine Angestellten sollten auch die Masken tragen, wenn sie in Kontakt zu den Kunden kommen. Er darf jedem verbieten da zu bleiben, der die Maske nicht trägt. Er kann auch die Polizei anrufen, wenn der maskenlose Gast das Lokal nicht verlassen will oder die Maske nicht anziehen will (außer er kann nachweisen, dass er sie ausnahmsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen muss), oder andere Regeln nicht befolgen will.

📌 Weigert sich jemand die Maske anzuziehen, trotz Aufforderung eines Polizisten, kann er mit einer Strafe ab 600 € bestraft werden.

đź“Ś Man sollte besonders vorsichtig sein, um nicht krank zu werden, wenn man schon eine Atemweg-Vorerkrankung hat, und man deshalb keine Maske tragen kann/darf. Und man sollte dann auch die mögliche Angst von anderen vorhersehen und verstehen, und besonders auf die soziale Distanz achten. Jemand der keine Maske trägt (egal warum) könnte sich möglicherweise etwas leichter den Virus einfangen und ihn weitergeben, ist also in diesem Sinne potenziell “gefährlicher” als ein normaler Maskenträger. Man darf sich also nicht wundern, wenn einige einen Umweg um einen machen. Die anderen wissen ja nicht, ob man aus wichtigen GrĂĽnden keine Maske trägt, oder nur weil einem alles egal ist, oder weil man “nicht an den Virus glaubt”. Sie sehen nur jemanden, der gefährlicher sein könnte und/oder der anscheinend nicht vorsichtig genug in dieser Zeit umgeht, das kann Angst machen, und das sollte man verstehen. Der Wirt kann trotz Attest entscheiden, ohne Maske kommt man nicht rein… Hausrecht.

📌 In Cafés, Bars und Restaurants: Die Maskenpflicht gilt, theoretisch (außer im Freien) sobald man nicht gerade am Essen oder Trinken ist. Z.B. wenn man auf die bestellten Speisen oder Getränke wartet, oder wenn man sie bereits verzehrt hat, wenn man auf die Toilette geht. Aber in der Praxis hat man kein Problem wenn man schon an einem Tisch sitzt mit der ordentlichen Distanz zu den Nachbartischen.


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