Regeln für Weihnachten 2020 jetzt amtlich … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 4. Dezember 2020

Regeln für Weihnachten 2020 jetzt amtlich …

BOC Nº 248. Viernes 4 de diciembre de 2020 – 4717

ℹ️ Die kanarische Regierung hat in ihrer Sitzung von gestern, dem 3. Dezember 2020, die Verordnung genehmigt über Maßnahmen für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen auf den Kanarischen Inseln, um die Ausbreitung der Pandemie durch die Übertragung COVID-19-Krankheit einzudämmen. Die Verordnung ist heute im kanarischen Anzeiger veröffentlicht worden (http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2020/248/006.html).
📍 Gemäß dieser Verordnung wird die Höchstzahl der Personen bei gesellschaftlichen und familiären Zusammenkünften, die in öffentlichen und privaten Räumen, ob geschlossen oder im Freien, stattfinden, auf SECHS Personen begrenzt, außer im Falle von Personen die in derselben Wohnung wohnen.
📍 Ausnahmsweise legt die Verordnung eine Höchstzahl von ZEHN Personen fest, die an FAMILIENTREFFEN oder Treffen mit Verwandten teilnehmen, aber nur umam 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. und 6. Januar mittags und abends Weihnachten zu feiern, sofern es sich nicht um zusammenwohnenden Personen handelt. In allen Fällen sind Kinder im Alter von 0-6 Jahren von der Berechnung dieser Gruppen ausgeschlossen.
📍 Es wird auch empfohlen, dass diese Treffen aus Mitgliedern derselben Kohabitationsgruppe oder aud nicht mehr als zwei Kohabitationsgruppen zusammengesetzt sind, wobei Personen, die sich in einer Situation der Gefährdung befinden, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

 


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