Staatliche Hilfen beim Neukauf eines Fahrzeuges … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 9. Juli 2020

Der offizielle Staatsanzeiger (BOE, https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-7311) veröffentlichte am vergangenen Montag den “Plan Renove 2020”. 250 Millionen Euro werden für den Plan zur Förderung der Wertschöpfungskette der Automobilindustrie bereitgestellt, nachdem er am Freitag vom außerordentlichen Ministerrat genehmigt wurde. Von der Gesamtsumme werden 200 Millionen für die Erneuerung der Autoflotte, 25 Millionen für Nutzfahrzeuge, 5 Millionen für Motorräder und 20 Millionen für Busse aufgewendet.

Um den Automobilsektor zu entlasten und den Kauf von Fahrzeugen zu fördern, hat die Regierung beschlossen, denjenigen Eigentümern Hilfe anzubieten, die ein Auto, ein Motorrad oder einen Bus kaufen wollen.

Wie im BOE in Artikel 1 des Anhangs II angegeben, kommen nur Neufahrzeuge für diese Beihilfe in Frage: „Die Subventionen im Rahmen dieses Programms werden für den direkten Kauf oder Erwerb durch Finanzierungsoperationen durch Leasing oder Miete von Neufahrzeugen verwendet. Darüber hinaus müssen das Datum der Kaufrechnung und das Datum der Registrierung mindestens der 15. Juni 2020 oder später sein“.

„Sie sind auch für den direkten Kauf eines halb-neuen Fahrzeugs zu verwenden. Dieses Fahrzeug muss sich zuvor im Besitz eines Händlers befinden und nach dem 1. Januar 2020 in Spanien auf seinen Namen registriert sein“, wie es im BOE heißt. Dieser Plan beginnt, sobald er durch die Aktivierung eines telematischen Systems zur Verwaltung der Hilfe umgesetzt wird, und endet am 31. Dezember oder wenn die Mittel erschöpft sind.

Für Autos wurde ein maximaler Verkaufspreis von 35.000 Euro pro Fahrzeug festgelegt, außer für Personen mit eingeschränkter Mobilität, für die der Preis auf 45.000 Euro erhöht wird. Darüber hinaus werden nur Fahrzeuge mit der A- oder B-Kennzeichnung gezählt.

Selbständige oder Privatpersonen, die ein Fahrzeug mit Null-Label kaufen, erhalten einen Zuschuss von 4.000 Euro, während sie beim Kauf eines Eco-Modells einen Betrag zwischen 600 und 1.000 Euro erhalten können, je nachdem, ob es sich um ein A- oder B-Label handelt; und beim Kauf eines Modells mit C-Label erhalten sie einen Zuschuss von 400-800 Euro.

Im Falle eines in einem Mittelstandsunternehmen tätigen Eigentümers, der ein Fahrzeug mit C-Kennzeichnung erwirbt, beträgt der zu erhaltende Betrag 3.200 Euro. Handelt es sich um ein Öko-Modell, erhält man einen Zuschuss von 800-500 Euro (je nachdem, ob es sich um ein A- oder B-Label handelt)
Im Falle eines in einem KMU tätigen Eigentümers, der ein Zero-Tag-Fahrzeug kauft, beträgt der zu erhaltende Betrag 3.200 Euro. Handelt es sich um ein Eco-Modell, erhält man einen Zuschuss zwischen 800-500 Euro (je nachdem, ob es sich um das Label A oder B handelt). Und wenn Sie ein C-Label haben, erhält man einen Betrag von 650-350 Euro. Und wenn der Käufer ein großes Unternehmen ist, beträgt die Unterstützung, die es für ein Zero-Label-Fahrzeug erhält, 2.800 Euro. Wenn es sich um ein Öko-Label handelt, beträgt der Zuschuss 700-450 Euro; und wenn es sich um ein C-Label handelt, beträgt der Zuschuss 550-300 Euro.

Darüber hinaus erhalten die Käufer zusätzliche Beihilfen: „Beim Kauf eines Fahrzeugs der Klassen M1 und N1 wird ein obligatorischer und gleichwertiger Rabatt in gleicher Höhe wie die staatliche Beihilfe gewährt, mit einer Obergrenze von Dabei handelt es sich um einen Zwangsrabatt, mit dem Privatkunden bis zu 5.000 Euro als Beihilfe für den Kauf eines Fahrzeugs erhalten können.

https://tiempodecanarias.com/…/ayudas-del-boe-para-comprar-…


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