01.06.2021: ITV (TÜV) Inspektionen verschärft …
Die neue Regelung für die technische Inspektion von Fahrzeugen (ITV) enthält ab heute, den 01.06.2021, verschiedene Neuheiten, die bei der technischen Inspektion strenger machen.
Von nun an wird die Tatsache, dass das Antiblockiersystem einen Fehler aufweist, von einem geringfügigen Defekt zu einem schwerwiegenden Defekt. Der gleiche Umstand tritt bei einer möglichen Ablösung der Rückspiegel auf, was ebenfalls als schwerwiegender Defekt angesehen wird.
Außerdem wird die Möglichkeit zur Überprüfung der Daten des Führerscheins durch das Allgemeine Fahrzeugregister der Generaldirektion Verkehr (DGT) eingerichtet, falls diese nicht an der ITV-Station vorgelegt werden.
Bei Schwerwiegende Mängel wird das Fahren auf Öffentlichen Straßen untersagt, außer bei Fahrten von der ITV zur Werkstatt.
Höhere Geldstrafen für das Fahren ohne ITV
Die neue Verordnung behält ihrerseits die finanziellen Bußgelder bei, die das Fahren eines Autos auf der Straße ohne die bestandene technische Prüfung zur Folge hat. Wenn das ITV abgelaufen ist, wird eine Geldstrafe von 200 Euro verhängt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug im Umlauf ist oder in der Garage oder auf der Straße geparkt ist.
Mit abgelaufenen ITV erwischt zu werden, ist mit einer Geldstrafe von 200 Euro verbunden. In diesem Fall ist der Fahrzeughalter verpflichtet, schwerwiegende Mängel zu beheben und innerhalb von maximal zwei Monaten zur ITV-Station zurückzukehren, und kann das Fahrzeug nur bewegen, um es in die Werkstatt zu bringen. Wer trotzdem das Fahrzeug auf Öffentlichen Straßen bewegt, wird mit 500 Euro Bußgeld belegt.
Foto: ITV Prüfung
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