Antigen – Schnell – Test jetzt akzeptiert … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 10. Dezember 2020

Antigen – Schnell – Test jetzt akzeptiert …

ℹ️ WICHTIGE NACHRICHT: GROSSE ERLEICHTERUNG DER REISEN AUF DIE KANAREN: ADE ZUM OBLIGATORISCHEN PCR-TEST!…
NACH DEM HEUTIGEN ERLASS DER KANARISCHEN REGIERUNG (http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2020/252/001.html) DARF MAN (ab morgen) AUCH NUR MIT EINEM ANTIGENTEST AUF DIE KANAREN (oder sogar ohne Test!). Und nein: Die Ein- oder Ausreise auf den Kanaren sind keineswegs verboten worden!
ℹ️ Die kanarische Regierung, nachdem sie vergeblich versuchte, die spanische Regierung davon zu überzeugen, hat gerade einen eigenen Erlass genehmigt, mit dem man unter anderem die Antigen-Tests für Ankünfte aus dem Ausland akzeptiert. Die legale Befugnis der kanarischen Regierung um das zu machen ist meines Erachtens mehr als fraglich, aber… na ja. Auf jedem Fall macht man damit den Touristen und Einreisenden das Leben viel leichter. Und die staatliche Regelung wird damit de facto beinahe komplett ausgehobelt. Lasst mal sehen, wie die spanische Regierung jetzt darauf reagiert…
ℹ️ PS.: Der Erlass ist gerade im kanarischen Anzeiger veröffentlicht worden (http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2020/252/001.html), und wird MORGEN den 10. Dezember 2020 in Kraft treten.
📌 Anmerkungen:
a) Diese Regelung gilt nicht für diejenigen, die aus anderen Regionen von Spanien kommen, sie brauchen weiterhin einen PCR Test, aus Spanisch oder Englisch, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
b) Reisen innerhalb der Kanaren sind ab morgen komplett frei.
c) Lasst Euch bitte nicht verwirren: Trotz des echt blöden Namens des Dekrets (der von einem „cierre perimetral“ oder „Grenzenschliessung“ redet!), wird man uns auf den Kanaren weder isolieren noch einsperren, sondern im Gegenteil wird man die Reisen erheblich erleichtern. Glaubt also keine Fake News sowie diese die ich gerade gelesen habe, die behaupten, jetzt könne keiner mehr rein oder raus. Das Gegenteil ist eher wahr! Der Name ist nur ein legaler „Trick“ 😳 der kanarischen Regierung um zu begründen, wieso sie diese Kompetenz zu haben behauptet, aber danach wird diese vermeintlich Schliessung so locker geregelt, dass es sie eigentlich gar nicht mehr gibt. Wow.
d) ZUSAMMENFASSEND: In der Tat braucht man also jetzt, um aus dem Ausland zu uns zu kommen,
1.- Gesundheitscheck im kanarischen Flughafen. Kostenlos.
2.- Eidesstattliche Versicherung, also Formular ausfüllen.
3.- Und
– entweder einen PCR-Test,
– oder einen Antigentest,
– oder (wenn man keinen Test mitgebracht hat) sich im Flughafen testen zu lassen oder eine 14tägige Quarantäne nach der Ankunft,
– oder sich zu isolieren bis man einen Test bekommt.
c) Für Touristen reicht wieder ein Antigentest + QR die man in der Rezeption zeigen muss, sowie es bis vor kurzer Zeit war, und diese neue Verordnung ist denen nicht anwendbar.
📌 ÜBERSETZUNG DES WICHTIGSTEN TEILES DER HEUTIGEN VERORDNUNG „DECRETO 87/2020, de 9 de diciembre, del Presidente, por el que se establece el cierre perimetral de la Comunidad Autónoma de Canarias, en aplicación del Real Decreto 926/2020, de 25 de octubre, por el que se declara el estado de alarma, para contener la propagación de infecciones causadas por el SARS-COV-2“:
Erstens: Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet.
Die Einreise von Personen in das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln wird beschränkt, mit Ausnahme von ausreichend begründeten Reisen, die aus einem der folgenden Gründe erfolgen:
a) Besuch von Gesundheitszentren, -Diensten und -Einrichtungen.
b) Einhaltung arbeitsrechtlicher, beruflicher, geschäftlicher, institutioneller oder rechtlicher Verpflichtungen.
c) Besuch von Universitäten, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Schulen für Kindererziehung.
d) Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an den Ort wo die Familie wohnt.
e) Hilfe und Pflege von älteren Menschen, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten, oder besonders gefährdeten Personen.
f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.
g) Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
h) Erneuerung von Genehmigungen und offiziellen Dokumenten sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht aufgeschoben werden können.
i) Durchführung von offiziellen Prüfungen oder Tests, die nicht aufgeschoben werden können.
j) Aufgrund höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
k) Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß nachweisbar ist.
Gemäß der Bestimmungen dieses Dekrets unterliegt der Transitverkehr durch das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln keinen Beschränkungen.
Zweitens: Ersetzen der Einreisebeschränkung durch eine Gesundheitskontrolle.
Die Einreisebeschränkung gilt nicht für diejenigen Passagiere, die sich der im dritten Abschnitt angegebenen Gesundheitskontrolle unterziehen.
Drittens: Sanitäre Kontrolle bei der Einreise.
1. Die im vorstehenden Abschnitt genannten Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg in das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln einreisen, werden bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterzogen, die aus
a) Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung.
b) Prüfung, ob man Symptome vorweist.
c) Diagnostischer Test auf aktive Infektion und/oder Isolierung.
2. Die eidesstattliche Versicherung besteht aus der Unterzeichnung eines Dokuments durch die Passagiere, in dem die persönlichen Daten, die Daten des Wohnsitzes oder des Ortes auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln, der Grund der Reise und die Möglichkeit eines diagnostischen Tests oder der Isolierung, der sie unterzogen wird, aufgeführt sind. Dieses Formular soll noch vom Gesundheitsminister genehmigt werden, und den Passagieren auf der Website der kanarischen Regierung zur Verfügung gestellt werden. Es soll von den Flug- und Schifffahrtsgesellschaften bereitgestellt, eingesammelt und drei Monate lang aufbewahrt werden. Diese werden die Formulare täglich auf elektronischem Wege an den kanarischen Gesundheitsdienst auf die zu diesem Zweck eingerichtete Adresse senden. Für den Fall, dass der Passagier das oben genannte Formular nicht ausfüllt, wird die Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft die entsprechende Mitteilung an die Gesundheitsbehörden der Kanarischen Inseln vor der Ankunft des Flugzeugs oder des Schiffes auf dem Territorium der Kanarischen Inseln schicken.
3. Die Gesundheitsprüfung besteht aus der Prüfung der Abwesenheit von Fieber sowie aus der visuellen Verifizierung des Vorhandenseins von Symptomen. Für diese Zwecke wird unter Fieber eine Körpertemperatur von 37,5% oder mehr verstanden. Dies soll durch berührungslose Thermometer oder Thermografiekameras erfolgen. Es werden keine persönlichen Daten oder von Wärmebildkameras aufgenommene Bilder gespeichert, und die Privatsphäre des Passagiers muss jederzeit gewährleistet sein. Falls das Vorhandensein von Fieber oder mit COVID-19 kompatiblen Symptomen festgestellt wird, sollen die Gesundheitsdienste gemäß dem vom kanarischen Gesundheitsdienst festgelegten Protokoll benachrichtigt werden.
4. Der aktive infektionsdiagnostische Test und/oder die Isolierung, auf die in Punkt 1 dieses Abschnitts Bezug genommen wird, besteht darin, dass der Fluggast nach seiner Wahl eine der folgenden Kontrollmaßnahmen ergreift:
a) 14 TAGE LANGE ISOLIERUNG in seinem Wohnsitz, in seinem vorübergehenden Aufenthaltsplatz oder in seiner Touristenunterkunft.
b) ISOLIERUNG in seiner Wohnung, in seinem vorübergehenden Wohnsitz oder in seiner Touristenunterkunft und einen diagnostischen TEST auf eine aktive SARS-CoV-2-Infektion innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft. Die Isolierung ist so lange aufrechtzuerhalten, bis ein negativer diagnostischer Test vorliegt oder die Person gegebenenfalls gesundgeschrieben wird.
c) Ein DIAGNOSTISCHER TEST auf eine aktive Infektion mit negativem Ergebnis auf SARS-CoV-2 innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft. Dieser Test muss bei der Einreise in das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln vorgelegt werden. Die Dokumentation, die den Test belegt, muss den Vor- und Nachnamen und die Dokumentationsnummer der Person, die den Test durchführt, die autorisierte Gesundheitsbehörde oder Einrichtung, die den Test durchführt, die Kontaktdaten dieser Person, die Art des durchgeführten Tests, die Art, Ausführung und Genehmigung des Tests, gegebenenfalls das Datum und die Uhrzeit der Durchführung des Tests und das Ergebnis des Tests enthalten. Im Falle eines ANTIGENTESTS muss die genehmigte Spezifität und Sensitivität wiedergegeben werden.
d) Durchführung eines diagnostischen TEST auf eine aktive Infektion mit SARS-CoV-2 BEI ANKUNFT am Flug- oder Seeterminal unter den vom kanarischen Gesundheitsdienst festgelegten Bedingungen.
Bei den Optionen a) und b) sind beim Transit vom Eingang zum Wohnheim Vorsichtsmassnahmen, einschliesslich sozialer Distanzierung, Handhygiene und Verwendung der Maske, zu treffen. Ebenso muss der Einreisende den Gesundheitsbehörden die Adresse des Wohnortes oder der Unterkunft, wo er die Isolierung durchführen wird, und die Telefonnummer angeben.
Der diagnostische Test auf aktive Infektion im Sinne dieses Abschnitts ist der im Anhang zu diesem Erlass angegebene. Das für Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheit zuständige Organ des kanarischen Gesundheitsdienstes ist befugt, diesen an die wissenschaftliche Entwicklung der diagnostischen Tests für die aktive Infektion durch SARS-CoV-2 anzupassen.
5. Passagiere, die der Einlasskontrolle in einen Beherbergungsbetrieb gemäß der Gesetzesverordnung 17/2020 vom 29. Oktober über außerordentliche Maßnahmen für den Tourismus zur Bewältigung der Auswirkungen der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Gesundheits- und Wirtschaftskrise unterliegen, unterliegen nicht dem in Punkt 1 dieses Abschnitts festgelegten Regime des diagnostischen Tests der aktiven Infektion und/oder der Isolierung. In jedem Fall werden sie weiterhin der Kontrolle, der Überprüfung der Unterlagen, der Tests, der Isolierung und der entsprechenden Maßnahmen unterliegen, die in dem oben genannten Gesetzesdekret festgelegt sind. Die Anwendung der vorgenannten Regelung ist in der in Punkt 1 dieses Abschnitts angegebenen eidesstallichen Versicherung anzugeben.
6. Die Reisebüros, die Reiseveranstalter und die Luft- oder Seetransportunternehmen sowie alle anderen Vermittler, die getrennt oder im Rahmen einer kombinierten Reise verkaufte Flug- oder Schiffstickets vermarkten, müssen die Passagiere zu Beginn des Verkaufsprozesses der Tickets für die Kanarischen Inseln über die Verpflichtungen informieren, die sich aus dem vorliegenden Dekret ergeben
Viertens – AUSNAHMEN.
Die in Abschnitt 3, 4.b) vorgesehene Isolierung gilt nicht für Personen, die sich für diese Art der Gesundheitskontrolle entscheiden, wenn die DRINGLICHKEIT der Reise deren Durchführung verhindert, und zwar in folgenden Fällen
(a) Angestellte oder Selbständige in kritischen Berufen, einschließlich Beschäftigte im Gesundheitswesen;
(b) Transportarbeiter oder Anbieter von Transportdienstleistungen, einschließlich der Fahrer von Lastkraftwagen, die Güter zur Verwendung im Hoheitsgebiet befördern;
(c) Patienten, die aus zwingenden medizinischen Gründen reisen;
(d) Personen, die aus zwingenden familiären oder persönlichen Gründen reisen;
e) Vertreter der Ämter, Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und von diesen Organisationen eingeladene Personen, deren physische Anwesenheit für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeipersonal, humanitäre Helfer und Zivilschutzpersonal bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben;
(f) Seeleute, die auf den Kanarischen Inseln ankommen, nachdem sie von ihrer Seereise an Bord eines Schiffes zurückgekehrt sind oder sich auf der Durchreise befinden, um an oder von Bord zu gehen;
(g) die Besatzungsmitglieder von Schiffen und Flugzeugen, die Passagiere oder Güter zwischen den Kanarischen Inseln und anderen autonomen Gemeinschaften oder Ländern befördern;
h) Journalisten auf Geschäftsreisen.


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