Neues Gesetz vom 18. September 2020 … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 22. September 2020

ℹ️ Neues Gesetz vom 18. September 2020
Endlich ein normales Gesetz vom spanischen Parlament, und kein Erlass der Regierung…

WAS IST NEU?

📌 PROZESSRECHT:
– Man beschließt, dass die Verhandlungen im Gericht und andere Gerichtsakten hauptsächlich per Video stattfinden sollen.
– Anwälte, Prozessbevollmächtigte und Richter müssen keine Robe tragen. Schade, ich mag sie.
– Bestimmte Prozesse, die mit dem COVID zu tun haben,sollen Vorrang haben.
– Die Bürger sollen vorrangig per Telefon oder E-Mail Kontakt zu den Gerichten haben, anstatt persönlich da zu erscheinen (wie das mit dem Datenschutz überhaupt vereinbar sein kann frage ich mich… denn Gerichte weigern sich systematisch irgendwelche Informationen per Telefon zu geben, mit der Angabe “Wir wissen ja nicht wer Sie sind”).
– Gerichte dürfen auch nachmittags offen sein, wenn man sich entsprechend mit den Gewerkschaften einigt (ja, genau da ist der Haken. Man bräuchte mehr Personal oder dass die Beamten länger arbeiten, und das wird wahrscheinlich nicht passieren).
– Zustellungen (wenn man die Person nicht finden kann) oder Veröffentlichungen der Gerichte werden nicht weiter per Staatsanzeiger gemacht, sondern mit einer Webseite “(Tablón Edictal Único).
– Die Staatsanwaltschaft muss in jedem Prozess anwesend sein, wo man sanitäre Maßnahmen beschließt oder ratifiziert, die die Freiheit bestimmter Bürger beschränken. Diese vorrangige Prozesse für die Ratifizierungen oder deren Ablehnung müssen innerhalb von drei Tagen beendet sein.
📌 KONKURSRECHT:
– Man ändert Einiges im Konkursrecht, zugunsten der Schuldner.
📌 VERBRAUCHERRECHT:
– Härtere Strafen für Fluggesellschaften die die Rechte der Passagiere nicht respektieren. Und Spanien soll (wie von der EU beschlossen) eine Schlichtungsstelle gründen für Probleme mit Fluggesellschaften, damit der Verbraucher sich nicht gezwungen sieht, vor Gericht zu ziehen.
📌 ANKÜNDIGUNGEN:
– “Man kündigt an”, dass das Parlament an einem neuen Gesetz arbeiten soll, um die Regel “rebus sic stantibus” im spanischen. Vertragsrecht einzuführen. Diese Regel soll Änderungen in den Verträgen erlauben, auf Antrag nur einer der Vertragsparteien, wenn sich die Situation nach dem Vertragsabschluss radikal und auf eine unvorhergesehene Art und Weise geändert hat (z.B. wegen einer Pandemie, wegen einer Wirtschaftskrise, wenn keine Touristen kommen, usw.) und darum der Vertrag nicht mehr sinnvoll oder gerecht ist (z.B. eine extrem hohe Miete eines Geschäftslokales in einer Toplage einer touristischen Gegend, wenn keine Touristen kommen können/dürfen). Man kündigt auch an, dass man ca. 100 neue Gerichte in den nächsten drei Jahren eröffnen will. Ich dachte, in den Gesetzen “beschließt” man was, und “Ankündigungen” lässt man eigentlich für die Pressekonferenzen, aber wir leben in schwierigen Zeiten wo nichts mehr so ist wie es war!

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