Unsere Alarmstufen … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 10. April 2021

Unsere Alarmstufen … Kanzlei Perez Alonso …

ℹ️ Ab heute (Samstag dem 10. April) gelten weiter die gleichen Alarmstufen auf den Kanaren, denn die Kanarische Regierung hat In Ihrer letzten Sitzung (an vergangenen Donnerstag) daran nichts ändern wollen. Aber die von der Regierung der Kanarischen Inseln anlässlich der Osterwoche beschlossenen Sonderbeschränkungen (die Sperrung des Archipels, die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR für Reisen zwischen den Inseln und eine allgemeine Ausgangssperre auf allen Inseln, unabhängig von ihrer Alarmstufe, von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), die seit dem 26. März in Kraft waren, sind ab heute aufgehoben worden. Da diese zusätzlichen Maßnahmen nicht mehr in Kraft sind, kehren die Inseln zu den ausschließlichen Einschränkungen der ihnen zugewiesenen Alarmstufe zurück. Das bedeutet einige Änderungen, insbesondere bei der Ausgangssperre, die sich auf fünf der acht Inseln ändert.
So wird in La Palma, La Gomera und El Hierro, die alle in Alarmstufe 1 (das Minimum) sind, die Ausgangssperre am Samstag um 24.00 Uhr (mit zwei Stunden Verspätung) beginnen, oder, was dasselbe ist, um 00.00 Uhr am Sonntag und bis 06.00 Uhr, jede Nacht.
Auf Lanzarote und La Graciosa, Inseln der Stufe 2, beginnt die Ausgangssperre ab diesem Samstag um 23.00 Uhr, bis 06.00 Uhr. Das heißt, sie wird um eine Stunde verzögert.
Und schließlich wird auf den Inseln der Stufe 3, Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura, die Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr fortgesetzt, also genauso wie bei den zusätzlichen Maßnahmen für die Osterwoche.
▶️ Am 9. Mai, wenn der Alarmzustand endet (wenn die Vorhersagen, die der Regierungspräsident Pedro Sánchez diese Woche gemacht hat, eintreffen), wird die Ausgangssperre im ganzen Land aufgehoben, da es sich um eine Maßnahme handelt, die die Ausnahmeregelung des Alarmzustandes benötigt, um angewendet zu werden. Es könnten jedoch einige Beschränkungen der Freizügigkeit in Kraft bleiben, die von den autonomen Gemeinschaften angenommen werden müssten. Die Kanarische Regierung könnte die Bewegung zwischen den Inseln einschränken, negative PCR-Tests verlangen oder den Archipel schließen, aber keine Einschränkung der nächtlichen Mobilität auferlegen.
▶️ ALARMSTUFE 1 (La Palma, El Hierro und La Gomera). Die Bewegungsfreiheit von Personen in der Nacht ist nicht eingeschränkt. Gruppen von Personen sind auf maximal 10 Personen beschränkt, außer bei Lebensgemeinschaften, verstanden als Personen, die unter einem Dach leben. Falls die Gruppe sowohl Mitbewohner als auch Nicht-Mitbewohner umfasst, darf die Gruppe nicht mehr als 10 Personen umfassen.
Spezifische Maßnahmen für Hotel- und Gastronomiebetriebe, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafes: Die Anzahl der Gäste pro Tisch ist auf 10 Personen beschränkt, und vor 01.00 Uhr muss man geschlossen sein. Die maximale Kapazität auf der Terrasse darf 100 % und im Innenbereich 75 % nicht überschreiten, wobei maximal 4 Personen an der Bar erlaubt sind, mit einem Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen ihnen.
Auf den Terrassen oder anderen zum Betrieb gehörigen Außenflächen sind Aktivitäten verboten, die zur Nichteinhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes oder zum Tragen von Masken führen, wie z.B. Tänze, Karaoke usw.
Sport: Bei Gruppenaktivitäten in Innenbereichen von Sportstätten und Sportzentren, in denen der Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann, ist eine maximale Anzahl von 10 Personen pro Gruppe einschließlich des Trainers zulässig. Darüber hinaus muss der Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den verschiedenen Gruppen jederzeit gewährleistet sein. In den Räumen und Sportzentren darf nicht mehr als 75 % der Kapazität überschritten werden.
Bei Gruppenaktivitäten im Freien, bei denen es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand von 2 Metern jederzeit einzuhalten, ist eine maximale Anzahl von 10 Personen pro Gruppe, einschließlich des Trainers, zulässig.
An nicht-professionellen verbandlichen Team-Dportaktivitäten sind mehr als 10 Personen erlaubt, wenn das notwendig ist um spielen zu können.
Öffentliche Verkehrsmittel: Die Überwachung der städtischen Landverkehrsmittel wird während der Hauptverkehrszeiten verstärkt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Man empfiehlt, während der Hauptverkehrszeiten die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für nicht notwendige oder aufschiebbare Fahrten zu vermeiden. Es wird empfohlen, für eine ausreichende Belüftung zu sorgen und vorbeugende Maßnahmen einzuhalten, wie z. B. nicht zu essen oder zu trinken und die Maske richtig zu benutzen.
▶️ ALARMSTUFE 2 (Lanzarote und La Graciosa)
– Die Bewegungsfreiheit von Personen in der Nacht ist von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr täglich eingeschränkt.
– Gruppen von Personen sind auf maximal 6 Personen beschränkt, außer bei Zusammenlebenden. Umfasst die Gruppe sowohl zusammenlebende als auch nicht zusammenlebende Personen, dürfen es nicht mehr als 6 Personen sein.
Spezifische Maßnahmen für Hotel- und Gastronomiebetriebe, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafeterias: Die Anzahl der Gädtepro Tisch ist auf 6 Personen beschränkt, und man muss vor 23.00 Uhr schliessen. Auf Terrassen oder anderen Außenbereichen, die von der Einrichtung zugehören, beträgt die maximal zulässige Sitzplatzkapazität 75 % und im Innenbereich 50 %, wobei sich maximal 2 Personen an der Bar aufhalten dürfen, mit einem Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen ihnen.
– Auf den Terrassen oder anderen betriebszugehörigen Freiflächen sind Aktivitäten verboten, die zur Nichteinhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes oder der Maskenpflicht führen, wie z.B. Tänze, Karaoke usw.
-Sport: Bei Gruppenaktivitäten in Innenräumen von Sportstätten und Sportzentren, in denen der Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann, ist eine maximale Anzahl von 6 Personen pro Gruppe einschließlich des Trainers zulässig. Darüber hinaus muss der Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den verschiedenen Gruppen jederzeit gewährleistet sein. Es darf nicht mehr als 50% der Kapazität der einzelnen Räume und Sportzentren überschritten werden.
– Im Freien ist der Sport in Gruppen von maximal 6 Personen, einschließlich Trainer, erlaubt, wenn der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht jederzeit eingehalten werden kann. Nicht-professionelle, verbandliche Sportaktivität darf diese Zahl wenn zum Spielen nötig überschreiten.
– Öffentliche Verkehrsmittel. Im regulären städtischen und großstädtischen Landverkehr von Passagieren ist die maximalen Kapazität auf 50% beschränkt. Die Überwachung des städtischen Landverkehrs wird während der Hauptverkehrszeiten verstärkt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Man empfiehlt, während der Hauptverkehrszeiten die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für nicht notwendige oder verschiebbare Fahrten zu vermeiden.
– Krankenhäuser und Sozial- und Gesundheitszentren. In Krankenhäusern sind die Besuche begrenzt und bleiben unter der Aufsicht des Zentrums. Darüber hinaus wird für das Personal, das in diesen Zentren direkt mit den Patienten arbeitet, die Verwendung von Masken vom Typ FFP2 empfohlen.
▶️ALARMSTUFE 3 (Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura).
– Beschränkung der Ein- und Ausreise von Personen. Perimeterschließung der Inseln auf Ebene 3, von der aus ein Verlassen oder Betreten nur unter den im Gesetz festgelegten Umständen bzw. aus bestimmten Gründen möglich ist.
– In der Alarmstufe 3 ist die Bewegungsfreiheit von Personen täglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr eingeschränkt. Diese Einschränkungen betreffen nicht die Ausübung der in Artikel 5 des Königlichen Dekrets 926/2020 vom 25. Oktober genannten wesentlichen Tätigkeiten, wie z. B. den Kauf von Medikamenten und Gesundheitsprodukten in Apotheken; den Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen; den Besuch von Veterinärzentren in Notfällen und zur Erfüllung von beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen; den Besuch und die Pflege von Haustieren oder Viehzuchtbetrieben, um nur einige zu nennen.
– Die Anzahl der Personen in Gruppen, in öffentlichen und privaten Räumen, ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel, wird auf Personen beschränkt, die zusammen leben, außer in Hotels und Restaurants, und eine maximale Anzahl von vier Gäste pro Tisch muss eingehalten werden..
– Spezifische Maßnahmen für Hotel- und Gastronomiebetriebe, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafés. Auf Terrassen darf nicht mehr als 50% der üblichen zulässigen Kapazität überschritten werden. Die Nutzung von Innenräumen ist nicht gestattet, ebenso wenig der Verzehr an der Bar. Die maximale Belegung pro Tisch oder Tischgruppe beträgt 4 Personen im Freien. Vollständige Schließung der Einrichtungen vor 22.00 Uhr fest. Es ist erlaubt, Speisen bis 24.00 Uhr Nach Hause zu liefern.
– Spiel- und Wettannahmestellen und -räume. Bei Alarmstufe 3 bleiben Glücksspiel- und Wettannahmestellen geschlossen.
– Sportpraxis. Die Ausübung von körperlicher oder sportlicher Aktivität ist in Innenräumen von Sportanlagen und Sportzentren mit einer maximalen Kapazität von 33%, und nur mit Masken und einem Sicherheitsabstand von 2 Metern erlaubt. Im Freien ist der Sport in Gruppen von maximal 4 Personen, einschließlich Trainer erlaubt, wenn der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann. In den Außensportanlagen und Sportzentren darf jeweils nicht mehr als 50 % der Sportkapazität überschritten werden.
– Krankenhäuser und sozialmedizinische Einrichtungen. In Krankenhäusern werden Besuche ausgesetzt, außer bei Minderjährigen, schwangeren Frauen, der Begleitung von Patienten im Endstadium und in anderen klinischen Situationen, die nach dem Ermessen des Arztes als notwendig erachtet werden. In Altenheimen ist es den Bewohnern nicht erlaubt, die Zentren zu verlassen und externe Besucher zu empfangen, außer im Falle der Begleitung von Patienten im Endstadium und in anderen Situationen, die nach dem Ermessen der Leitung des Zentrums aus gesundheitlichen Gründen als notwendig erachtet werden. Die Patienten, die bestätigte Fälle mit abgeklungener Infektion sind, sind von dieser Einschränkung ausgenommen. Außerdem wird die Verwendung von Masken des Typs FFP2 und Gesichtsschutzschilden durch das Personal, das in diesen Zentren direkt mit den Patienten arbeitet, sowie eine verstärkte Beatmung empfohlen.
– Öffentliche Verkehrsmittel. Die maximale Kapazität des regulären öffentlichen Personennahverkehrs auf Inseln der Alarmstufen 2 und 3 wird auf 50 % reduziert. Auf allen Inseln wird die Überwachung der städtischen Landverkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten verstärkt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Während der Hauptverkehrszeiten empfiehlt man die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für nicht notwendige oder verschiebbare Fahrten zu vermeiden. Es wird empfohlen, für eine ausreichende Belüftung zu sorgen und vorbeugende Maßnahmen einzuhalten, wie z. B. nicht zu essen oder zu trinken und die Maske richtig zu benutzen.
Quellen:

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