Wenn Ihr in Spanien übernachtet … WICHTIG … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 2. August 2021

Wenn Ihr in Spanien ein Hotelzimmer

oder eine andere (legale) touristische Unterkunft bucht …

muss das Hotel umgehend Eure Daten (normalerweise per per Internet mit der App “Webpol”, aber es geht theoretisch auch per Fax oder persönlich, oder per Post da wo es keine Polizeistation gibt) an die örtliche Polizei senden (http://www.interior.gob.es/…/comunicacion-de-datos-a…), wenn mindestens 15 Jahre alt seid. Deshalb fotokopiert man immer Eure Ausweise, und deshalb muss man was unterschreiben wenn man eincheckt. Das hat lange Tradition, meine Großmutter besaß ein Hotel in Galizien, und ich freute mich als kleines Kind immer wenn ich sie jeden Tag im Sommer zur Polizei begleiten durfte, um die Formulare der Gäste da abzugeben. Manchmal durfte ich das allein tun, danach bekam ich manchmal eine kleine Münze geschenkt. Die Computer der Polizei checken dann, ob Ihr gesucht werdet, und wenn ja, dann kommen “die Bullen” um Euch zu verhaften.
Das ist also schon immer so gewesen, was ist aber neu (außer dass man Computer benutzt)? Folgendes: Seit einer gewissen Zeit prüft auch die Polizei, ob es zwischen den Personen die zusammen ein Hotelzimmer buchen ein gerichtlich verhängtes Kontaktverbot gibt (!). Alle Gerichtsurteile oder einstweiligen Verfügungen mit Kontaktverbot werden hier in ein zentrales Register eingetragen, und diese Eintragungen werden dann automatisch von den Computern der Polizei mit den Hotelmeldungen verglichen. Wird also gegen ein solches Verbot verstoßen, kommen auch die Polizisten sofort um den Täter zu verhaften, auch wenn die Person (fast immer eine Frau) die geschützt werden soll ihn nicht anzeigen will und die Annäherung akzeptiert oder sogar gewollt oder gefordert hat.
Ein ausländischer Mandant von mir hat es gerade erlebt: Er verbrachte seinen Urlaub hier auf Gran Canaria mit seiner Frau. Sie hatten aber einen Streit, und er schlug sie. Na ja, jemand rief die Polizei an, er wurde verhaftet, und schon am darauffolgenden Tag gab es im Zuge eines Schnellprozesses ein Urteil: Kontaktverbot und 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (solche von einem spanischen Richter beschlossenen Kontaktverbote gelten übrigens auch in den anderen EU-Ländern). Er musste also sofort aus dem Hotelzimmer ausziehen. Eine Woche später ist er aber wieder ertappt worden, weil er mit seiner Frau ein Zimmer in einem anderen Hotel gebucht hatte. Jetzt droht ihm die Revidierung der Bewährung und auch noch eine zusätzliche Strafe…🙄

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