Wichtige Änderungen ab Montag, 11.01.2021 … 0.00 Uhr … Kanzlei Perez Alonso ..!!!

am 10. Januar 2021

Änderungen ab Montag, 11.01.2021 … 0.00 Uhr …

ℹ️ NEU, WICHTIGE INFORMATION FÜR GASTRONOMISCHE BETRIEBE AUF DEN KANAREN. Spezielle COVID-Maßnahmen für Hotel-, Restaurant- und Terrassentätigkeiten, Bars und Cafeterias, gültig ab morgen den 11.1.2021 und (erstmal) bis zum 24.1.2021. Diese Maßnahmen gelten auch für alle Einrichtungen oder Tätigkeiten, die Speisen oder Getränke anbieten als Ergänzung der ausgeübten Haupttätigkeit, mit Ausnahme der Betriebe für den Service von Gesundheitszentren, Arbeitszentren und Beherbergungsbetrieben.
▶️ SCHLIESSUNGSZEITEN: Hotel- und Gastronomiebetriebe auf den Inseln der Alarmstufe 1 (La Palma, El Hierro, Fuerteventura) müssen vor 00:00 Uhr schließen, auf den Inseln der Alarmstufe 2 (jetzt Gran Cañaría, Lanzarote und La Gomera) vor 23:00 Uhr und auf den Inseln der Alarmstufe 3 (jetzt Teneriffa) vor 22:00 Uhr. Ausgenommen von diesen Maßnahmen sind Cafeterias und Restaurants in Gesundheitszentren oder Arbeitszentren, die ausschließlich für Arbeitnehmer bestimmt sind.
▶️ ANZAHL VON GÄSTEN PRO TISCH. In der Alarmstufe 1 reduziert sich die Anzahl der Gäste pro Tisch auf 6 Personen. Bei Alarmstufe 2 reduziert sich die Anzahl der Gäste pro Tisch auf 4 Personen. Bei Alarmstufe 3 wird die Anzahl der Gäste pro Tisch bei 4 Personen gehalten und die Bedienung ist in Innenräumen verboten, außer in Gesundheitszentren, an Arbeitsplätzen für den Verzehr durch das Personal und in Beherbergungsbetrieben für die ausschließliche Nutzung durch Übernachtungsgäste.
▶️ ESSEN-LIEFERUNGEN. In jedem Fall ist das Abholens von Speisen und Getränken aus den Räumlichkeiten und des Lieferung an Haushalte mit der in Absatz 3 angegebenen zeitlichen Begrenzung zulässig.
▶️ SONSTIGES. In allen Alarmstufen, auf den Terrassen oder anderen von der Einrichtung abhängigen Freiflächen ist es verboten, Aktivitäten durchzuführen, die den zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten oder bei denen keine Masken getragen werden, wie z. B. Tanzen, Karaoke usw.
▶️ QUELLE: “Resolución de 8 de enero de 2021, por la que se dispone la publicación del Acuerdo por el que se aprueban medidas específicas y temporales en el ámbito de la Comunidad Autónoma de Canarias, para hacer frente a la crisis sanitaria ocasionada por el COVID-19, una vez superada la Fase III del Plan para la transición hacia una nueva normalidad, finalizada la vigencia de las medidas propias del estado de alarma”, heute im kanarischen Anzeiger Boletín Oficial de Canarias veröffentlicht. http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2021/005/002.html.

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