Kanzlei Perez Alonso … Spanien und die steuerliche Diskriminierung …

Spanien und die steuerliche Diskriminierung …
nicht ansässiger Vermieter: Brüssel erhöht den Druck…
Wer als Deutscher, Österreicher oder Schweizer eine Immobilie in Spanien besitzt und vermietet, kennt das Problem seit Jahren: Der spanische Fiskus behandelt Nichtresidenten bei den Einkünften aus Vermietung oft schlechter als Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien. Diese Ungleichbehandlung steht nun erneut im Fokus der Europäischen Kommission.
Brüssel hat das bereits seit mehreren Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien ausgeweitet und vertritt die Auffassung, dass die bisherigen Gesetzesänderungen nicht ausreichen, um die unionsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Im Kern geht es um die Frage, ob Spanien Nichtresidenten steuerliche Vorteile verweigern darf, die Residenten bei Vermietungseinkünften in Anspruch nehmen können.
Bereits seit Jahren beanstandet die Europäische Kommission verschiedene Regelungen des spanischen Rechts über die Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR). Nach Auffassung der Kommission führen diese Vorschriften dazu, dass Eigentümer mit Wohnsitz außerhalb Spaniens steuerlich schlechter gestellt werden als vergleichbare Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien.
Aus europarechtlicher Sicht ist dabei nicht entscheidend, ob jemand Resident oder Nichtresident ist. Entscheidend ist vielmehr, ob eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Die Grundfreiheiten der Europäischen Union, insbesondere der freie Kapitalverkehr, verbieten steuerliche Regelungen, die grenzüberschreitende Investitionen ohne ausreichende Rechtfertigung benachteiligen.
Die spanische Gesetzgebung hat sich in den vergangenen Jahren zwar mehrfach geändert, dennoch vertritt die Europäische Kommission weiterhin die Auffassung, dass bestimmte Unterschiede bei der Besteuerung von Vermietungseinkünften fortbestehen und mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sind. Die jüngste Reaktion Brüssels zeigt deutlich, dass die bisherigen Anpassungen aus europäischer Sicht nicht als ausreichend angesehen werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die jüngere Rechtsprechung der spanischen Audiencia Nacional: Das Gericht hat die bisherige restriktive Haltung der Finanzverwaltung teilweise in Frage gestellt und anerkannt, dass auch Nichtresidenten aus Drittstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Versagung von Werbungskostenabzügen gerichtlich angreifen können. Diese Entwicklung könnte erhebliche praktische Auswirkungen haben, da sie den Kreis der betroffenen Steuerpflichtigen deutlich erweitert.
Das Verfahren zwischen Brüssel und Spanien betrifft letztlich weit mehr als eine einzelne steuerliche Vergünstigung, es geht um eine Grundsatzfrage des europäischen Steuerrechts: Darf ein Mitgliedstaat ausländische Eigentümer allein wegen ihres Wohnsitzes steuerlich schlechter behandeln? Die Entwicklung der letzten Jahre spricht dafür, dass die Antwort zunehmend „Nein“ lautet. Sollte Spanien seine Regelungen nicht weiter anpassen, drohen weitere gerichtliche Auseinandersetzungen und möglicherweise auch erhebliche finanzielle Folgen für den spanischen Staat